Betriebliche Kranken­versicherung Arbeit­geber­finanzierung

  • Erlebbarer Mehrwert für Mitarbeiter*innen
  • Gesunde und motivierte Mitarbeiter*innen
  • Bindung und leichtere Gewinnung von Fachkräften

So funktioniert Arbeitgeberfinanzierung

Bei der Arbeitgeberfinanzierung zahlen Sie für Ihre Mitarbeiter*innen die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Somit bieten Sie Ihrer Belegschaft eine effektive Gesundheitsabsicherung, die für Ihre Mitarbeiter*innen einen langfristig erlebbaren Nutzen darstellt – anders als eine bloße Gehaltserhöhung.Mehr anzeigen

  • Sie als Arbeitgeber*in zahlen die Beiträge
  • Ihre Mitarbeiter*innen genießen Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn, ohne die sonst üblichen Wartezeiten
  • Voraussetzung: 20 Mitarbeiter*innen je Kollektiv (bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fünf Mitarbeiter*innen je Tarif)
  • Keine Gesundheitsprüfung, wenn mindestens 20 Mitarbeiter*innen (bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fünf Mitarbeiter*innen) je Tarif abgesichert werden und damit eine Beteiligungsquote von mindestens 90 Prozent erreicht wird
  • Absicherung von Angehörigen gegen Beitragszahlung durch den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin möglich
Grafik: Arbeitgeberfinanzierung

Kranken-Zusatzversicherungen

Die Gesundheitsbausteine der betrieblichen Kranken­versicherung (Arbeitgeber­finanzierung), die Sie flexibel und bedarfsgerecht wählen und kombinieren können:

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